
Fachkräfte mit einem Berufsabschluss aus dem Ausland haben oft Probleme, einen Job zu finden, der ihrer Ausbildung entspricht. Ein Grund dafür ist, dass es Unternehmen schwerfällt, die Qualifikation aus dem Ausland zu beurteilen. Hier hilft die Anerkennung des ausländischen Diploms. Mit einer vollen Gleichwertigkeit ist die ausländische Fachkraft einem Absolventen der deutschen Ausbildung rechtlich gleichgestellt.
Sie brauchen Unterstützung? Wir helfen Sie zur Anerkennung Ihres Abschlusses.
Voraussetzungen für die Prüfung auf Gleichwertigkeit:
- Eine Berufsausbildung wurde im Ausland abgeschlossen.
- Die Berufsausbildung ist in dem Land, in dem sie abgeschlossen wurde, staatlich anerkannt.
- Es besteht der Wunsch, in diesem Beruf in Deutschland zu arbeiten oder Sie arbeiten bereits in diesem Beruf.
- Schulzeugnisse wurden im Ausland abgeschlossen.
Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und Wohnsitz sind für die Prüfung auf Anerkennung nicht von Bedeutung.
Bewerbung-49 bestätigt den Eingang des Antrags und sendet den Gebührenbescheid zu. Fehlen noch Unterlagen und Informationen, werden Sie nachgefordert. Sind die Unterlagen vollständig und ist die Gebühr bezahlt, erhält der Bewerber nach kurze Zeit den Anerkennungsbescheid.
Ergibt der Vergleich der ausländischen und der deutschen Ausbildungsinhalte keine wesentlichen Unterschiede, wird die volle Gleichwertigkeit festgestellt, das heißt die volle Anerkennung.
Werden beim Vergleich wesentliche Unterschiede festgestellt, die nicht durch relevante Berufserfahrung oder andere relevante Weiterbildungen ausgeglichen werden können, erhält der Antragsteller eine teilweise Gleichwertigkeit, das heißt eine teilweise Anerkennung.
Besteht keine oder nur eine geringe Vergleichbarkeit der ausländischen und der deutschen Ausbildungsinhalte, wird der Antrag als nicht gleichwertig abgelehnt.
